Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Online-Lottoanbieter

Verwaltungsgericht Sachsen Anhalt

Verwaltungsgericht Sachsen AnhaltDie Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) hat die Zuständigkeit für die Bekämpfung von illegalem Online-Glücksspiel. Sie hat eine Verfügung erlassen, die einem Lotterieunternehmen mit Sitz in Malta verbietet, unerlaubtes öffentliches Glücksspiel in Deutschland über das Internet anzubieten.

Der Eilantrag des Lotterieunternehmens war nicht erfolgreich. Das Gericht war der Auffassung, dass die Untersagung zu Recht erfolgte, da das Unternehmen öffentliches Glücksspiel in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis anbot. Das Lotterieunternehmen hatte bereits zwei Mal einen Antrag auf Erlaubnis gestellt, der von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde. Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 ist öffentliches Glücksspiel in Deutschland ohne Erlaubnis verboten und kann somit untersagt werden.

Das Gericht befand, dass der Erlaubnisvorbehalt mit den europarechtlichen Vorschriften im Einklang steht, da er legitimen Zielen des Jugendschutzes, des Spielerschutzes und der Kriminalbekämpfung dient. Die Behörde war berechtigt, ihre Entscheidung allein auf die Tatsache zu stützen, dass das Lotterieunternehmen in Deutschland öffentliches Glücksspiel ohne die erforderliche Erlaubnis durchführte. Die Tätigkeit des Unternehmens darf nicht geduldet werden, da offensichtlich die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nicht erfüllt sind.

Ohne Lizenz ist es illegales Glücksspiel

Öffentliches Glücksspiel ohne Erlaubnis bleibt in Deutschland illegal. Auch wenn ein Unternehmen Anträge stellt, um als Online-Casino mit deutscher Lizenz legal zu operieren, sind ungenehmigte Angebote verboten. Das Verwaltungsgericht in Halle hat Einwände gegen EU-Dienstleistungsfreiheiten abgelehnt und unterstützt die Glücksspielaufsichtsbehörde. Jugendschutz, Spielerprävention und Geldwäschebekämpfung haben Priorität. Einem Online-Lottoanbieter mit maltesischer Lizenz gelang es nicht, die Untersagungsverfügung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde vor Gericht zu umgehen.

Das Urteil bestätigt, dass das Eilverfahren wenig Erfolg hatte, das Verbot der Glücksspielbehörde zu umgehen. Sportwetten, Poker und Online-Casinos erfordern eine rechtmäßige Erlaubnis von staatlicher Seite und entsprechen EU-Rechtsvorschriften. Minderjährigenschutz, Spielersicherheit und Geldwäscheprävention werden erst durch Regulierung und Lizenzierung effektiv gewährleistet.

Das Unternehmen zeigt Interesse an Regulierung, hat aber bisher keine behördliche Bestätigung erhalten. Das Verwaltungsgericht in Halle bestätigt die Entscheidung, da die regulatorischen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Zwei Überprüfungen wurden bereits durchgeführt, doch die erforderlichen Vorschriften wurden offensichtlich nicht erfüllt. Das Betreiben eines Online-Glücksspielgeschäfts für deutsche Spieler ohne Erlaubnis ist nicht gestattet, und der Eilantrag wurde abgewiesen.

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